Skip to content

Glühbirnenverbot EuP

Richtlinien zum Einsatz von Glühbirnen

Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (EuP-Richtlinie 2005/32/EG)

Bei der EuP-Richtlinie, auch Ökodesign-Richtlinie genannt, handelt es sich um eine EG-Rahmenrichtlinie, die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte festlegt.
Mit der Zustimmung des Europaparlaments, trat im März 2009 zum einen die im September 2008 entstandene Verordnung zur Nichthaushaltsbeleuchtung und zum anderen die im Dezember 2008 entstandene Verordnung mit Anforderungen an sogenannte Haushaltslampenin Kraft. Letztere Verordnung ging vielfach durch die Medien. Im Volksmund wird oftmals vom „Glühlampenausstieg/-verbot“ gesprochen. Die Verordnung zu Nichthaushaltsgeräten bezieht sich auf die Beleuchtung im sekundären und tertiären Sektor, also auf die für Industrie-, Büro- und Straßenbeleuchtung eingesetzten Lampen, Vorschaltgeräte und Leuchten.

Mit der Verordnung zu Haushaltslampen stellt die EU Anforderungen an die Effizienz und die Gebrauchstauglichkeit von Lampen.

Da die üblichen Glühlampen diesen Anforderungen nicht gerecht werden, müssen sie stufenweise vom Markt genommen werden.

Die Verordnung zu sogenannten Nicht-Haushaltslampen zielt auf Veränderungen im Bereich Büro-, Industrie- und Straßenbeleuchtung ab. Mit ihrer hohen Komplexität stellt diese Verordnung Mindestanforderungen an Energieeffizienz, Gebrauchseigenschaften und Produktinformationen. Gerade bei den Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften werden spezielle physikalische Mindestanforderungen bezüglich dem Farbwiedergabeindex Ra, dem Lampenlichtstromwartungsfaktor, dem Lampenüberlebensfaktor oder der Lichtfarbe definiert.

Bei beiden Verordnungen ist zu beachten, dass Lagerbestände auch nach dem Auslauf einer bestimmten Wattstärke weiter ausverkauft werden dürfen und Verbraucher alle gekauften Lampen weiter verwenden dürfen.